Mindestpausen nach ArG 15
Massgebend ist die tägliche Arbeitszeit. Die Schwellen gelten für Arbeitszeit von mehr als der genannten Dauer (Art. 15 ArG (öffnet Fedlex in neuem Fenster), Art. 18 ArGV 1 (öffnet Fedlex in neuem Fenster)).
| Tägliche Arbeitszeit | Mindestpause |
|---|---|
| bis 5½ Stunden | keine gesetzliche Pause |
| mehr als 5½ Stunden | 15 Minuten |
| mehr als 7 Stunden | 30 Minuten |
| mehr als 9 Stunden | 60 Minuten |
Die Pause unterbricht die Arbeit und zählt grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit. Ausnahmen beschreibt der Abschnitt Pause als Arbeitszeit. Bei Gleitzeit ist die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit massgebend (Art. 18 Abs. 4 ArGV 1 (öffnet Fedlex in neuem Fenster)).
Wann die Pause liegt
Die Pausen liegen um die Mitte der Arbeitszeit (Art. 18 ArGV 1 (öffnet Fedlex in neuem Fenster)). Eine Pause direkt nach Arbeitsbeginn oder kurz vor Feierabend erfüllt den Zweck nicht. Entsteht vor oder nach einer Pause ein Teilblock von mehr als 5½ Stunden, braucht es eine zusätzliche Pause.
Pausen aufteilen
Pausen von mehr als 30 Minuten dürfen aufgeteilt werden (Art. 18 ArGV 1 (öffnet Fedlex in neuem Fenster)). Eine Pflichtpause von 60 Minuten kann also zum Beispiel aus zwei Teilen bestehen. Für Pausen von 15 oder 30 Minuten sieht die Verordnung die Aufteilung nicht vor.
Wie kurz ein Teil sein darf und wie die Regel zu den Teilblöcken mit aufgeteilten Pausen zusammenspielt, regelt die Verordnung nicht ausdrücklich. Das ist rechtlich nicht abschliessend geklärt. Klären Sie Grenzfälle bei Bedarf mit einer Fachperson.
Wann die Pause als Arbeitszeit zählt
Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn die Arbeitnehmenden ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen (Art. 15 Abs. 2 ArG (öffnet Fedlex in neuem Fenster)). Wer während der Pause am Empfang bleiben, Telefone abnehmen oder eine Maschine überwachen muss, macht keine Pause im Sinne des Gesetzes. Diese Zeit ist Arbeitszeit und zählt für Saldo und Höchstarbeitszeit.
Pausen bei Teilzeit und kurzen Einsätzen
Die Pflichtpause richtet sich nach der Arbeitszeit des einzelnen Tages, nicht nach dem Pensum. Wer an einem Tag 4 Stunden arbeitet, hat keinen gesetzlichen Pausenanspruch. Wer mit 60 Prozent an drei langen Tagen zu je 8 Stunden arbeitet, braucht an diesen Tagen je 30 Minuten Pause.
Bei Gleitzeit zählt der Durchschnitt der täglichen Arbeitszeit. Eine Person mit Gleitzeit, die im Durchschnitt mehr als 7 Stunden pro Tag arbeitet, braucht also 30 Minuten Pause, auch an einem einzelnen kürzeren Tag.
Pausen und Höchstarbeitszeit
Weil echte Pausen keine Arbeitszeit sind, zählen sie weder zum Saldo noch zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden. Eine Pause am Arbeitsplatz, die nicht verlassen werden darf, zählt dagegen voll mit. Wird sie nicht als Arbeitszeit erfasst, sind Saldo und Überzeit zu tief.
Ruhezeit und Tagesrahmen
Neben den Pausen während der Arbeit regelt das Gesetz die Erholung zwischen zwei Arbeitstagen:
- Tägliche Ruhezeit mindestens 11 Stunden am Stück (Art. 15a ArG (öffnet Fedlex in neuem Fenster)). Für Erwachsene einmal pro Woche auf 8 Stunden verkürzbar, wenn im Schnitt von zwei Wochen 11 Stunden eingehalten werden.
- Nach einer verkürzten Ruhezeit ist im folgenden Einsatz keine Überzeit erlaubt (Art. 19 Abs. 2 ArGV 1 (öffnet Fedlex in neuem Fenster)).
- Wöchentlicher Ruhetag und tägliche Ruhezeit ergeben zusammen mindestens 35 Stunden am Stück (Art. 21 Abs. 2 ArGV 1 (öffnet Fedlex in neuem Fenster)).
- Die Tages- und Abendarbeit liegt inklusive Pausen und Überzeit innerhalb von 14 Stunden (Art. 10 Abs. 3 ArG (öffnet Fedlex in neuem Fenster)).
Lange Pausen verlängern also den Tagesrahmen. Wer von 06:00 bis 21:00 im Einsatz ist, überschreitet die 14 Stunden, auch wenn dazwischen mehrere Stunden Pause liegen. Mehr zur Abgrenzung von Mehrarbeit lesen Sie unter Überstunden oder Überzeit.
Freier Halbtag, Pikett und Nachtarbeit
Wöchentlicher freier Halbtag
Wird die Arbeitszeit auf mehr als 5 Tage pro Woche verteilt, steht jede Woche ein freier Halbtag zu (Art. 21 ArG (öffnet Fedlex in neuem Fenster)). Er umfasst 8 Stunden, zum Beispiel 06:00 bis 14:00 oder 12:00 bis 20:00 (Art. 20 ArGV 1 (öffnet Fedlex in neuem Fenster)). In Wochen mit einem arbeitsfreien Tag entfällt er.
Pikett und Ruhezeit
Piketteinsätze dürfen die Ruhezeit unterbrechen. Der Rest der Ruhezeit wird danach nachgewährt. Kommen keine 4 Stunden Ruhe am Stück zustande, sind volle 11 Stunden nachzugewähren (Art. 19 Abs. 3 ArGV 1 (öffnet Fedlex in neuem Fenster)).
Nachtarbeit
Bei Nachtarbeit sind höchstens 9 Stunden Arbeit innerhalb von 10 Stunden erlaubt, unter Bedingungen 10 Stunden innerhalb von 12 Stunden (Art. 17a ArG (öffnet Fedlex in neuem Fenster)). Die Pausenregeln gelten auch in der Nacht.
Stillende Mütter
Im ersten Lebensjahr des Kindes wird Zeit zum Stillen als bezahlte Arbeitszeit angerechnet: mindestens 30 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit bis 4 Stunden, 60 Minuten bei mehr als 4 Stunden und 90 Minuten bei mehr als 7 Stunden (Art. 60 Abs. 2 ArGV 1 (öffnet Fedlex in neuem Fenster)).
Jugendliche
Für Personen unter 18 Jahren gelten strengere Regeln (Art. 31 ArG (öffnet Fedlex in neuem Fenster), Art. 16 ArGV 5 (öffnet Fedlex in neuem Fenster)):
- höchstens 9 Stunden Arbeit pro Tag, Tagesarbeit inklusive Pausen innerhalb von 12 Stunden,
- tägliche Ruhezeit mindestens 12 Stunden,
- Arbeitsende bis 16 Jahre spätestens 20:00, ab 16 Jahren spätestens 22:00, vor Berufsschultagen spätestens 20:00.
Die Pausen nach ArG 15 gelten auch für Jugendliche. Eine eigene Pausenregel gibt es nur für Schulpflichtige: Ab mehr als 5 Stunden Arbeit ist eine Pause von 30 Minuten Pflicht (Art. 11 ArGV 5 (öffnet Fedlex in neuem Fenster)).
Pausen erfassen
Pausen von 30 Minuten und mehr müssen mit Lage und Dauer in den Unterlagen stehen (Art. 73 Abs. 1 lit. e ArGV 1 (öffnet Fedlex in neuem Fenster)). Für kürzere Pausen verlangt die Verordnung das nicht ausdrücklich. Wer sie trotzdem festhält, kann bei einer Kontrolle zeigen, dass die Pflichtpausen eingehalten wurden. Welche Angaben sonst noch nötig sind, beschreibt der Ratgeber Arbeitszeiterfassung in der Schweiz. Eine Tabelle mit Spalten für Beginn, Ende und Pausen bietet die Zeiterfassung Excel-Vorlage.
Beispiele
| Arbeitstag | Arbeitszeit | Mindestpause |
|---|---|---|
| 08:00–13:30 | 5½ h | keine (nicht mehr als 5½ h) |
| 07:00–12:00 und 12:15–14:00 | 6¾ h | 15 Minuten, eingehalten |
| 07:00–12:00 und 12:30–16:30 | 9 h | 30 Minuten, eingehalten (nicht mehr als 9 h) |
| 06:30–12:00 und 12:30–17:30 | 10½ h | 60 Minuten nötig, nur 30 Minuten gemacht |
Zytpilot prüft die Pausen heute schon beim Stempeln: Wird eine Pause fällig, erscheint ein Hinweis. Verstösse gegen Pausen, Ruhezeit, Tagesrahmen und die Regeln für Jugendliche zeigt die Chef-Ansicht als Warnung (Zeiterfassung nach Arbeitsgesetz).
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Kostenlos registrierenQuellen
- Arbeitsgesetz (ArG), SR 822.11 (Fedlex, Fassung vom 01.09.2023, gelesen am 26.10.2026)
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), SR 822.111 (Fedlex, Fassung vom 01.09.2024, gelesen am 26.10.2026)
- Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5), SR 822.115 (Fedlex, Fassung vom 01.04.2024, gelesen am 26.10.2026)