Arbeitszeiterfassung per App und Stempeluhr im Browser – gemäss Schweizer Arbeitsgesetz
Mitarbeitende stempeln im Browser oder auf dem Handy. Zytpilot rechnet Soll, Ist und Saldo und prüft dabei Pausen, Ruhezeit und Höchstarbeitszeit.
Stand der Funktionen: Oktober 2026. Stempeln und Nachtragen sind verfügbar. Das Tablet am Eingang (Kiosk), Stempeln ohne Netz und QR-Kleber folgen.
Stempeln mit einem Klick
Kommen, Pause, Weiter, Gehen: Jede Aktion ist ein Tipp. Die laufende Zeit und die Pause sind auf einen Blick sichtbar.
- Im Browser und auf dem Handy, ohne Installation
- Grosse Knöpfe, auch unterwegs gut zu treffen
- Hinweis, wenn eine Pause fällig wird
- Vergessene Zeit von–bis nachtragen, sichtbar als nachgetragen

Der Chef sieht, wer da ist
Die Chef-Ansicht zeigt, wer eingestempelt ist, wer Pause macht und wer fehlt. Dazu offene Ferienanträge, Überzeit des Teams und Meldungen nach Arbeitsgesetz.
Jeder Saldo lässt sich aufklappen: Er zeigt, aus welchen Tagen und Einträgen er besteht.

Erfassen, wie es zum Betrieb passt
Werkstatt und Baustelle stempeln, das Büro trägt lieber ein. Alle Arten landen im selben Saldo und werden gleich geprüft.
Heute verfügbar
- Stempeln: Kommen, Pause, Weiter, Gehen
- Eintragen von–bis, auch nachträglich
Demnächst
- Timer pro Auftrag
- Dauer pro Tag und Wochenraster
- Stempeluhr am Tablet mit QR-Badge oder PIN
- QR- und NFC-Kleber pro Baustelle
- Stempeln ohne Netz mit späterer Übertragung
Was das Gesetz verlangt
Arbeitgeber müssen die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit mit Beginn und Ende erfassen, dazu Pausen ab 30 Minuten mit Lage und Dauer (Art. 73 ArGV 1 (öffnet Fedlex in neuem Fenster)). Die Unterlagen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Details im Ratgeber Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
Zytpilot speichert jede Änderung mit Verlauf und prüft die Regeln laufend: mehr dazu unter Prüfung nach Arbeitsgesetz. Ferien und Feiertage fliessen über Ferien und Absenzen in den Saldo. Die Übergabe an bexio ist in Planung: Zeiterfassung für bexio.
Standort wird nicht verfolgt. Live-Tracking gibt es nicht.
So läuft ein Arbeitstag mit Zytpilot
- Kommen: Ein Tipp auf «Kommen» startet die Arbeitszeit. Die Chef-Ansicht zeigt die Person ab sofort als anwesend.
- Pause: Zytpilot weist darauf hin, wenn nach Arbeitsgesetz eine Pause fällig wird: mehr als 5½ Stunden Arbeit verlangen 15 Minuten, mehr als 7 Stunden 30 Minuten, mehr als 9 Stunden 60 Minuten (Art. 15 ArG (öffnet Fedlex in neuem Fenster)).
- Weiter und Gehen: Nach der Pause geht es mit «Weiter» weiter, am Abend endet der Tag mit «Gehen».
- Saldo: Danach stehen Ist, Soll und Saldo für heute, die Woche und das Jahr bereit. Jeder Saldo lässt sich aufklappen und zeigt seine Herleitung.
- Vergessen? Wer nicht gestempelt hat, trägt die Zeit von–bis nach. Der Eintrag ist als nachgetragen markiert, jede Änderung bleibt im Verlauf.
Häufige Fragen zur Arbeitszeiterfassung
Muss ich Beginn und Ende erfassen oder reicht die Tagessumme?
Im Normalfall braucht es Beginn und Ende sowie Pausen ab 30 Minuten mit Lage und Dauer (Art. 73 ArGV 1 (öffnet Fedlex in neuem Fenster) Abs. 1). Nur die Tagesdauer genügt bei der vereinfachten Erfassung, und die verlangt eine schriftliche Vereinbarung (Art. 73b ArGV 1 (öffnet Fedlex in neuem Fenster)). Auch dann müssen bei Nacht- und Sonntagsarbeit Beginn und Ende festgehalten werden.
Ist Stempeln mit dem Handy erlaubt?
Ja. Das SECO nennt im Merkblatt «Modalitäten der Arbeitszeiterfassung» unter anderem Handnotizen, Excel, die Stempeluhr und das Stempeln per Smartphone als zulässige Formen. Werden Hilfsangaben wie ein Badge genutzt, müssen manuelle Ergänzungen möglich sein.
Erfasst Zytpilot den Standort?
Nein. Zytpilot verfolgt keinen Standort, es gibt kein Live-Tracking. Systeme, die das Verhalten am Arbeitsplatz überwachen sollen, sind verboten (Art. 26 ArGV 3 (öffnet Fedlex in neuem Fenster)); die Erfassung von Arbeitsbeginn und -ende ist dagegen zulässig.
Wie lange muss ich die Daten aufbewahren?
Mindestens fünf Jahre (Art. 73 ArGV 1 (öffnet Fedlex in neuem Fenster) Abs. 2). Das Arbeitsinspektorat kann die Unterlagen einsehen (Art. 46 ArG (öffnet Fedlex in neuem Fenster)).
Gilt die Erfassungspflicht für alle Mitarbeitenden?
Für alle, die dem Arbeitsgesetz unterstehen. Ausgenommen sind unter anderem Personen mit höherer leitender Tätigkeit (Art. 3 ArG (öffnet Fedlex in neuem Fenster) lit. d) und reine Familienbetriebe (Art. 4 ArG (öffnet Fedlex in neuem Fenster)). Das Obligationenrecht mit Überstunden und Ferien gilt trotzdem.
Was gilt, wenn jemand Teilzeit arbeitet?
Das Soll richtet sich nach dem Pensum. Stunden über dem vertraglichen Soll sind Überstunden; Überzeit entsteht erst über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden pro Woche (Art. 9 ArG (öffnet Fedlex in neuem Fenster)). Zytpilot rechnet beides getrennt.
Einstieg ohne Software
Wer erst einmal ohne App beginnen will, findet eine Excel-Vorlage mit Pausenprüfung. Für Betriebe mit Baustellen: Zeiterfassung im Handwerk. Was Zytpilot kostet, steht unter Preise.
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Gratis bis 3 Personen, ohne Kreditkarte.