Wie viele Ferien gesetzlich gelten
Nach Art. 329a OR (öffnet Fedlex in neuem Fenster) stehen allen Arbeitnehmenden mindestens 4 Wochen Ferien pro Dienstjahr zu, bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen. Arbeitsvertrag oder GAV können mehr vorsehen. Der Rechner nimmt den höheren Wert: Ihren Vertrag, aber nie weniger als das gesetzliche Minimum.
Der Rechner wendet die 5 Wochen für das ganze Kalenderjahr an, in dem die Person 20 wird. So wird es in der Praxis oft gehandhabt; ob Kalender- oder Dienstjahr massgebend ist, ist rechtlich nicht abschliessend geklärt.
Teilzeit: gleich viele Wochen, weniger Tage
Wer Teilzeit arbeitet, hat gleich viele Ferienwochen wie Vollzeitangestellte. Die Zahl der Ferientage ergibt sich aus den Wochen mal den Arbeitstagen pro Woche. Wer an 3 Tagen pro Woche arbeitet und 4 Wochen Ferien hat, hat 12 Ferientage.
Arbeitet jemand an 5 Tagen, aber jeweils kürzer, bleibt es bei 20 Tagen. Ein Ferientag entspricht dann dem kürzeren Arbeitstag. Mit der optionalen Wochenarbeitszeit rechnet der Rechner den Anspruch auch in Stunden um.
Eintritt oder Austritt während des Jahres
Bei einem unvollständigen Dienstjahr werden die Ferien anteilig gewährt (Art. 329a Abs. 3 OR). Der Rechner teilt nach Kalendertagen: Wer am 1. Juli eintritt, ist 184 von 365 Tagen angestellt und erhält diesen Anteil des Jahresanspruchs.
Kürzung bei langer Abwesenheit
Wer im Dienstjahr lange fehlt, kann weniger Ferien erhalten (Art. 329b OR (öffnet Fedlex in neuem Fenster)). Der Rechner kürzt um je 1/12 pro vollen Monat:
- Selbst verschuldet: bei insgesamt mehr als einem Monat ab dem ersten Monat.
- Unverschuldet (Krankheit, Unfall, Militär): der erste Monat ist kürzungsfrei, danach je weiteren vollen Monat. Das entspricht der herrschenden Praxis und ist rechtlich nicht abschliessend geklärt.
- Schwangerschaft: die ersten 2 Monate sind kürzungsfrei.
- Mutterschafts-, Eltern-, Betreuungs- und Adoptionsurlaub: nie eine Kürzung.
GAV und Normalarbeitsverträge dürfen abweichen, wenn die Regelung gesamthaft gleichwertig ist.
Was der Rechner nicht abbildet
- Ferien aus dem Vorjahr und bereits bezogene Tage.
- Feiertage während der Ferien gelten nicht als Ferientage. Welche Tage das sind, zeigt die Seite Feiertage nach Kanton.
Bezug und Auszahlung
Mindestens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen. Den Zeitpunkt bestimmt der Arbeitgeber und nimmt dabei Rücksicht auf die Wünsche der Person (Art. 329c OR (öffnet Fedlex in neuem Fenster)). Während des Arbeitsverhältnisses dürfen Ferien nicht durch Geld abgegolten werden (Art. 329d OR (öffnet Fedlex in neuem Fenster)). Eine Ausnahme der Praxis ist der Ferienzuschlag bei unregelmässiger Teilzeit im Stundenlohn, siehe Ferienzuschlag-Rechner.
Stand der Rechtsgrundlagen: 26.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.