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Feiertage 2027 im Kanton Luzern

13 Feiertage, davon 9 den Sonntagen gleichgestellt. 8 fallen 2027 auf einen Wochentag von Montag bis Freitag.

iCal-Datei 2027 und 2026Für Outlook, Google und Apple Kalender

Feiertage 2027

Feiertage 2027 Kanton Luzern
DatumWochentagFeiertagDen Sonntagen gleichgestellt
01.01.2027FreitagNeujahrJa (ArG 20a)
02.01.2027SamstagBerchtoldstagNeinnicht im kantonalen Gesetz, Brauch
26.03.2027FreitagKarfreitagJa (ArG 20a)
29.03.2027MontagOstermontagNeinnicht im kantonalen Gesetz, Brauch
06.05.2027DonnerstagAuffahrtJa (ArG 20a)
17.05.2027MontagPfingstmontagNeinnicht im kantonalen Gesetz, Brauch
27.05.2027DonnerstagFronleichnamJa (ArG 20a)
01.08.2027SonntagBundesfeiertag · BundJa (ArG 20a)
15.08.2027SonntagMariä HimmelfahrtJa (ArG 20a)
01.11.2027MontagAllerheiligenJa (ArG 20a)
08.12.2027MittwochMariä EmpfängnisNein
25.12.2027SamstagWeihnachtenJa (ArG 20a)
26.12.2027SonntagStephanstagJa (ArG 20a)

Die Feiertage im Kanton Luzern automatisch im Soll Ihres Teams, auch bei Teilzeit.

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Was die Tabelle nicht enthält

  • Kantonsweite Ruhetage nach § 1a Abs. 1 lit. b RLG: Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, 1. August, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Weihnachten, Stephanstag. Den Sonntagen gleichgestellt sind alle ausser Mariä Empfängnis (§ 1a Abs. 3).
  • Josefstag (19. März) und Patrozinium sind nur Ruhetage, wenn die Einwohnergemeinde sie dazu erklärt, und gelten dann nur im Gemeindegebiet (§ 1a Abs. 1 lit. c und Abs. 2). Sie sind keine Feiertage nach Arbeitsgesetz und fehlen deshalb in der Tabelle. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.
  • Berchtoldstag, Ostermontag und Pfingstmontag stehen nicht im RLG. Sie sind als übliche Feiertage aufgeführt; ob sie bezahlt sind, regeln Vertrag oder GAV.

Feiertage 2026

Feiertage 2026 Kanton Luzern
DatumWochentagFeiertagDen Sonntagen gleichgestellt
01.01.2026DonnerstagNeujahrJa (ArG 20a)
02.01.2026FreitagBerchtoldstagNeinnicht im kantonalen Gesetz, Brauch
03.04.2026FreitagKarfreitagJa (ArG 20a)
06.04.2026MontagOstermontagNeinnicht im kantonalen Gesetz, Brauch
14.05.2026DonnerstagAuffahrtJa (ArG 20a)
25.05.2026MontagPfingstmontagNeinnicht im kantonalen Gesetz, Brauch
04.06.2026DonnerstagFronleichnamJa (ArG 20a)
01.08.2026SamstagBundesfeiertag · BundJa (ArG 20a)
15.08.2026SamstagMariä HimmelfahrtJa (ArG 20a)
01.11.2026SonntagAllerheiligenJa (ArG 20a)
08.12.2026DienstagMariä EmpfängnisNein
25.12.2026FreitagWeihnachtenJa (ArG 20a)
26.12.2026SamstagStephanstagJa (ArG 20a)

Was «den Sonntagen gleichgestellt» bedeutet

Bundesrechtlich ist nur der 1. August den Sonntagen gleichgestellt. Die Kantone dürfen höchstens acht weitere Feiertage gleichstellen, auch je nach Kantonsteil verschieden (Art. 20a ArG (öffnet Fedlex in neuem Fenster)). Arbeit an diesen Tagen gilt als Sonntagsarbeit: Sie ist bewilligungspflichtig und braucht das Einverständnis der Person (Art. 19 ArG (öffnet Fedlex in neuem Fenster)). Vorübergehende Sonntagsarbeit wird mit mindestens 50 Prozent Lohnzuschlag bezahlt, und es gibt Ersatzruhe (Art. 20 ArG (öffnet Fedlex in neuem Fenster)).

Andere öffentliche Feiertage sind nicht den Sonntagen gleichgestellt. Ob sie arbeitsfrei und bezahlt sind, regeln Arbeitsvertrag, GAV oder die Üblichkeit im Betrieb.

Wirkung auf Sollzeit und Teilzeit

  • Fällt ein Feiertag auf einen Arbeitstag, sinkt das Soll an diesem Tag. Fällt er auf einen freien Tag oder ein Wochenende, ändert sich nichts.
  • Teilzeitangestellte profitieren nur, wenn der Feiertag auf einen ihrer Arbeitstage fällt.
  • In Wochen mit sonntagsgleichen Feiertagen wird auch die gesetzliche Höchstarbeitszeit anteilig gekürzt (Art. 23 ArGV 1 (öffnet Fedlex in neuem Fenster)).
  • Feiertage während der Ferien zählen nicht als Ferientage.
  • Beim Monatslohn sind Feiertage in der Praxis bezahlt; beim Stundenlohn nur, wenn Vertrag oder GAV es vorsehen. Diese Praxisregel ist rechtlich nicht abschliessend belegt.