Zeiterfassung für Hauswartung und Facility Services
Hauswartungen arbeiten an vielen Liegenschaften für verschiedene Verwaltungen. Zytpilot erfasst die Zeit pro Liegenschaft, plant die wiederkehrenden Arbeiten und macht aus Zusatzarbeiten einen unterschriebenen Rapport.
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Stunden pro Liegenschaft
Wer wissen will, ob ein Hauswartungsvertrag rentiert, braucht die Stunden pro Objekt. In Zytpilot stempeln Mitarbeitende pro Einsatz; die Stunden landen bei der Liegenschaft und beim Auftraggeber.
- Jede Liegenschaft als Objekt beim Kunden, mit Zugang und Schlüsselhinweis
- Wiederkehrende Arbeiten wie Treppenhaus, Umgebung oder Kontrollgang als fixe Aufträge im Rhythmus
- Stunden pro Liegenschaft und Auftraggeber auf der Kundenseite
- Import der bestehenden Objektliste aus Excel oder CSV

Zusatzarbeiten sauber verrechnen
Was nicht im Pauschalvertrag steht, wird verrechnet. Der Rapport entsteht vor Ort und ist unterschrieben, bevor die Rechnung geschrieben wird.
- Zusatzarbeit beim Mieterwechsel oder nach einem Schaden als Rapport auf dem Handy
- Material und Unterschrift der Verwaltung oder des Eigentümers direkt im Rapport
- PDF für den Auftraggeber, Rechnungsentwurf in bexio

Arbeitszeit, Pikett und Notfälle
Für Angestellte privater Hauswartungs- und Facility-Firmen gilt das Arbeitsgesetz: in der Regel 50 Stunden Höchstarbeitszeit pro Woche, Pausen ab 5½ Stunden Arbeit und 11 Stunden tägliche Ruhezeit (Art. 9 ArG (öffnet Fedlex in neuem Fenster), Art. 15 ArG (öffnet Fedlex in neuem Fenster), Art. 15a ArG (öffnet Fedlex in neuem Fenster)). Notfalleinsätze in der Nacht sind Nachtarbeit mit Zuschlag; Pikett ausserhalb des Betriebs zählt nur mit der Einsatzzeit inklusive Weg (Art. 15 ArGV 1 (öffnet Fedlex in neuem Fenster)).
Zytpilot prüft Pausen, Ruhezeit und Höchstarbeitszeit über alle Einsätze einer Person und weist Nacht- und Sonntagszuschläge aus. Eigene Pikett-Dienste im Plan sind in Vorbereitung. Wer überwiegend Unterhaltsreinigung leistet, prüft zudem, ob der GAV der Reinigungsbranche gilt (Geltungsbereich Art. 2.1).
Grundlagen: Nacht- und Sonntagsarbeit, Pausen und Ruhezeit, Arbeitszeiterfassung in der Schweiz.
Fragen aus der Hauswartung
- Wie erfassen Hauswarte ihre Zeit über mehrere Liegenschaften?
- Jede Liegenschaft ist ein Objekt beim Kunden. Die Hauswartin stempelt pro Einsatz; so sind Stunden je Liegenschaft und Auftraggeber sichtbar und lassen sich verrechnen.
- Gilt das Arbeitsgesetz für Hauswarte?
- Für Angestellte eines privaten Hauswartungs- oder Facility-Unternehmens gilt das Arbeitsgesetz mit seinen Regeln zu Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeit. Für Hauswarte, die direkt bei einer öffentlichen Verwaltung angestellt sind, gilt es nicht (Art. 2 ArG).
- Wie werden Notfalleinsätze in der Nacht behandelt?
- Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr ist Nachtarbeit. Bei weniger als 25 Nächten im Jahr gilt mindestens 25 Prozent Lohnzuschlag. Pikett ausserhalb des Betriebs zählt nur mit der Einsatzzeit inklusive Weg als Arbeitszeit (Art. 15 ArGV 1).
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