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Ferien in der Schweiz: Anspruch, Kürzung und Ferienzuschlag

Wie viele Ferien Mitarbeitenden zustehen, wie sich Teilzeit und Eintritt im Jahr auswirken und wann ein Ferienzuschlag im Stundenlohn zulässig ist.

Stand der Rechtsgrundlagen: 26.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze

In der Schweiz haben Arbeitnehmende mindestens vier Wochen Ferien pro Dienstjahr, bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf Wochen (Art. 329a OR (öffnet Fedlex in neuem Fenster)). Teilzeitangestellte haben gleich viele Wochen; das Pensum wirkt über die Tage oder Stunden. Während des Arbeitsverhältnisses dürfen Ferien nicht mit Geld abgegolten werden (Art. 329d Abs. 2 OR (öffnet Fedlex in neuem Fenster)). Bei unregelmässiger Teilzeit im Stundenlohn ist in der Praxis ein separat ausgewiesener Ferienzuschlag üblich.

Wie viele Ferien stehen zu?

PersonGesetzliches MinimumBei Fünftagewoche
bis zum vollendeten 20. Altersjahr5 Wochen25 Arbeitstage
ab 20 Jahren4 Wochen20 Arbeitstage

Mehr Ferien können im Arbeitsvertrag, im Personalreglement oder in einem Gesamtarbeitsvertrag stehen. Weniger als das gesetzliche Minimum ist nicht zulässig.

Teilzeit und unregelmässige Pensen

Wer Teilzeit arbeitet, hat Anspruch auf gleich viele Wochen Ferien wie eine Vollzeitperson. Arbeitet jemand fix an drei Tagen pro Woche, sind vier Wochen Ferien zwölf Arbeitstage. Wer an unterschiedlichen Tagen arbeitet, rechnet einfacher in Stunden: vier Wochen mal durchschnittliche Wochenstunden. Der Ferienanspruch-Rechner rechnet beide Varianten.

Eintritt und Austritt im Jahr

Bei unvollständigem Dienstjahr gilt der Anspruch anteilig (Art. 329a Abs. 3 OR (öffnet Fedlex in neuem Fenster)). Beginnt eine Person mit vier Wochen Anspruch am 1. Juli, stehen ihr bis Ende Jahr zwei Wochen zu. Beim Austritt werden nicht bezogene Ferien möglichst noch bezogen; was nicht mehr möglich ist, wird ausbezahlt. Zu viel bezogene Ferien darf der Arbeitgeber nur unter bestimmten Umständen vom Lohn abziehen; klären Sie das im Einzelfall.

Wann Ferien gekürzt werden dürfen

Bezug und Zeitpunkt

Mindestens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen. Den Zeitpunkt bestimmt der Arbeitgeber, er nimmt dabei Rücksicht auf die Wünsche der Person, soweit es mit dem Betrieb vereinbar ist (Art. 329c OR (öffnet Fedlex in neuem Fenster)). Während der Ferien ist der volle Lohn geschuldet (Art. 329d Abs. 1 OR (öffnet Fedlex in neuem Fenster)).

Ferienzuschlag im Stundenlohn

Grundsätzlich verbietet das Gesetz, Ferien während des Arbeitsverhältnisses mit Geld abzugelten. Bei unregelmässiger Teilzeit im Stundenlohn ist es in der Praxis zulässig, den Ferienlohn als Zuschlag mit jedem Lohn auszuzahlen, wenn er im Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen ist. Die üblichen Sätze:

Ferien pro JahrFerienzuschlagHerleitung
4 Wochen8,33 %4 ÷ (52 − 4)
5 Wochen10,64 %5 ÷ (52 − 5)
6 Wochen13,04 %6 ÷ (52 − 6)

Diese Sätze stehen unter anderem im Gesamtarbeitsvertrag der Reinigungsbranche (Deutschschweiz). Den Betrag rechnet der Ferienzuschlag-Rechner.

Abweichungen in Gesamtarbeitsverträgen

Viele allgemeinverbindliche GAV gewähren mehr Ferien, etwa ab 50 Jahren. Im GAV der Reinigungsbranche Deutschschweiz sind es fünf Wochen bis 20 Jahre, vier Wochen ab 21 Jahren und wieder fünf Wochen ab dem Jahr des 50. Geburtstags bei mindestens fünf Dienstjahren. GAV dürfen bei der Kürzung vom Gesetz abweichen, wenn die Regel gesamthaft gleichwertig ist (Art. 329b Abs. 4 OR (öffnet Fedlex in neuem Fenster)).

Feiertage sind keine Ferien

Fällt ein Feiertag in die Ferien, wird er nach üblicher Praxis nicht als Ferientag gezählt, wenn er für die Person ein arbeitsfreier Tag ist. Welche Tage in Ihrem Kanton Feiertage sind, zeigt die Übersicht Feiertage nach Kanton. Zytpilot rechnet die Feiertage des Kantons beim Ferienantrag automatisch heraus.

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Quellen

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